Heidrun Stegner

Psychotherapeutin (nach dem Heilpraktikergesetz), Gestalttherapeutin
Grundberufe: Grundschullehrerin, sowie analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kosten, Dauer, Zahlungsmodalitäten und Rahmenbedingungen der Sitzungen:

Eine Einzelsitzung kostet 75 Euro und dauert 50 Minuten.

Nach Absprache gibt es die Möglichkeit, das Honorar für Schüler/Studenten/andere Bedürftige auf 50 Euro zu reduzieren.

Sie haben die Möglichkeit, vor jeder Sitzung bar zu bezahlen oder Sie überweisen den Betrag nach jeweils drei Therapiesitzungen.

Kurze telefonische Rücksprachen stelle ich nicht in Rechnung.

Bei einer per Telefon, Mail oder SMS verabredete Psychotherapiesitzung, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wird, wird das Ausfallhonorar in Höhe von 25 Euro fällig (auch bei plötzlichen Erkrankungen).

Bei Privatkassen/Beihilfe gibt es die Möglichkeit der (zumindest teilweisen) Kostenübernahme der Therapiekosten.

Einzelpsychotherapie wird privat abgerechnet und kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Bei berufliche bedingten Problemen können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und müssen nicht (wie bei einer Psychotherapie, die über die Krankenkasse abgerechnet wird) an Versicherungen oder Arbeitgeber weitergegeben werden. (rechtliche Grundlage: § 203 StGB Schweigepflicht, § 601 StGB Dienstvertrag).

Die Schweigepflicht schließt auch Gesetzesverstöße ein. Eine Anzeigenpflicht besteht gegenüber geplanten Gewaltverbrechen.